Reststrom

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Stalburg Theater e.V.

Wirtschaftlicher Träger des Stalburg Theaters ist der Verein
"Theater in der Stalburg e.V."

Vorstand:

  • 1. Vorsitzender und Finanzvorstand: Carsten Kilz, Diplom-Betriebswirt
  • 2. Vorsitzende: Dr. Anke Schulte, Biologin
  • Geschäftsführung:

      Petra Gismann, Michael Herl, Herbert Huber

      Weitere Mitglieder:

        Harald Grimm, Simone Jung, Patricia Richter, Alison Rippier, Tilman Schmidt

      Ziele und Satzung:

      Wie jeder ordentliche deutsche Verein haben auch wir eine Satzung. Im Klartext gesprochen ist es unser Ziel, möglichst viele und möglichst gute Veranstaltungen ins Stalburg Theater zu bringen, möglichst viele und möglichst gute Eigenproduktionen zu machen und möglichst viele und möglichst gute Künstlerinnen und Künstler aus dem Rhein-Main-Gebiet zu fördern. Im Paragraphendeutsch liest sich das so:

      § 1 Name und Sitz

      Der Verein trägt den Namen "Theater in der Stalburg e.V." Der Sitz des Vereins ist Frankfurt/M. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

      § 2 Zweck des Vereins

      Zweck des Vereins ist es, die Kunst und Kultur, insbesondere die darstellende Kunst, zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

      • Theater- und Kleinkunstaufführungen
      • die Unterstützung von Theaterproduktion im Kleinkunstbereich
      • die Förderung lokaler und regionaler Nachwuchstheaterinitiativen
      • die Förderung des Informations- und Gedankenaustausches zwischen unterschiedlichen regionalen und überregionalen Theaterinitiativen

      § 3 Gemeinnützigkeit

      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.